Allgemeine Geschäftsbedingung

Parkservice Bremen

1. ALLGEMEINES

Die Firma Parkservice-Bremen bietet dem Kunden als Dienstleistung die Vermietung eines Stellplatzes für die im jeweiligen Vertrag festgelegte Dauer und Stellplatzmiete an. Als weitere Dienstleistung wird ein Transferservice angeboten.

2. GELTUNGSBEREICH

Die Leistungen und Angebote von Parkservice-Bremen werden ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) angeboten. Sie gelten ab Vertragsabschluss durch Buchung des Stellplatzes sowohl per Internet als auch per Telefon, aber spätestens mit der Einfahrt auf den Parkplatzgelände von Parkservice-Bremen.

3. VERTRAGSABSCHLUSS

Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Parkservice-Bremen dem Kunden die Bestätigung eines Vertragsabeschlusses zukommen lässt. Jedwede Information von Parkservice-Bremen über Zeiten, einen Vertragsabschluss, Dienstleistungen oder verfügbare Stellplätze sind lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots seitens des Kunden, welches durch Parkservice-Bremen der Annahme bedarf.

4. ANMELDUNG, ANREISE, TRANSFER

Allgemeines
Folgende Informationen sind an Parkservice-Bremen mitzuteilen:
a) Name, Anschrift und Geburtsdaten des Kunden,
b) Kfz-Kennzeichen,
c) Dauer der Reise,
d) Anzahl der Personen für Hin-und Rückflug, sowie
e) wenn bekannt die Flugnummern für Hin-und Rückflug.


Transferservice
Um einen verlässlichen Transfer zu ermöglichen, ist Parkservice-Bremen auf die ordnungsgemäße Angabe der Reisedaten angewiesen. Sollten diese nicht korrekt angegeben sein, besteht keine Pflicht zur Durchführung des Transfers. Bei Umleitungen zu anderen Flughäfen ist Parkservice-Bremen nicht verpflichtet, den Kunden vom jeweiligen Flughafen abzuholen. Die Anreise muss Parkservice-Bremen mindestens 24 Stunden vor Ankunft auf dem Parkplatzgelände mitgeteilt werden. Bei einer späteren Mitteilung kann dem Kunden nicht mehr garantiert werden, dass er einen Stellplatz bekommt. Für die rechtzeitige Ankunft auf dem Flughafen muss der Kunde mindestens 2 Stunden vor Abflug auf dem Parkplatzgelände von Parkservice-Bremen eintreffen. Parkservice-Bremen haftet nicht für Folgen einer verspäteten Ankunft auf dem Flughafen, sollte der Kunde nicht 2 Stunden vor Abflug auf dem Parkplatzgelände eintreffen.
Parkservice-Bremen haftet nicht bei Fällen höherer Gewalt oder Unfällen des Shuttlebusses, oder für deren Folgen die zum Absagen des Fluges oder das Verpassen des Fluges führen. Mit Wartezeiten von bis zu 30 Minuten ist zu rechnen, falls das Shuttlefahrzeug bei Ankunft des Kunden auf Transfertour ist. Parkservice-Bremen behält sich vor, in besonderen Fällen (besonderem Shuttletransferbedarf etc.) bei der Rückkehr nur den Fahrer zu seinem Fahrzeug zurück zu transportieren.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zu der vom Mieter im Rahmen seiner Buchung angegebenen „Ankunftszeit am Parkplatz“ der Mitarbeiter für den Check In bereitsteht. Verzögerungen der Ankunft muss der Mieter unverzüglich Parkservice Bremen mitteilen. Falls keine rechtzeitige Information über die Verspätung erfolgt, ist Parkservice-Bremen berechtigt, den Kunden auf den als nächstes geplanten Transfer zu verweisen.
Der Transport von größeren, sperrigen Gepäckstücken (z.B. Surfbretter, Angelgepäck und Ähnliches) muss vorab (mindestens 48 Stunden) beim Parkservice-Bremen gesondert angemeldet werden.
Für die gesamte Dauer des Transfers gilt die allgemeine Anschnallpflicht für alle Fahrgäste. Kosten der Zuwiderhandlung die von der Polizei geahndet werden, zahlt der Fahrgast oder dessen Aufsichtsperson. Andere Fahrziele als der Flughafen Bremen und das firmeneigene Parkplatzgelände werden nicht angefahren. Randalierenden und oder betrunkenen Personen kann die Mitnahme im Shuttlefahrzeug versagt werden. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Ersatz oder Anspruch auf Schadensersatz für einen versäumten Flug.
Parkservice-Bremen kann den kostenlosen Shuttletransport in besonderen Fällen auch durch Fremdunternehmen, z.B. durch Taxen oder Mietwagen ausführen lassen. Die Auftragsvergabe erfolgt nur durch Parkservice-Bremen.

5. PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, KÜNDIGUNG DES VERTRAGES

Es gilt der jeweils aktuelle Mietpreis, der auf der Internetseite www.parkservice-bremen.de veröffentlicht ist. Zusätzlich können Sie sich vor Ort eine Preisliste mit den aktuellen Preisen zeigen lassen. Die An- und Abreisetage zählen jeweils als volle Tage.
Die Zahlung einer bestätigten Buchung hat bis spätestens 1 Woche vor Anreise per Überweisung zu erfolgen. Hierbei zählt der Eingang auf dem Geschäftskonto von Parkservice-Bremen. Kann kein rechtzeitiger Zahlungseingang festgestellt werden, ist der Preis bar vor Ort zu entrichten. Die Entgegenahme von 500,00 Euro Noten wird ausgeschlossen.
Bei Verlängerung der Parkdauer wird das Tagesentgelt pro Tag der Verlängerung berechnet. Eine Verkürzung der Parkdauer findet ohne Erstattung des Entgelts statt. Der sich aus der Verlängerung ergebende zusätzliche Betrag ist vor der Ausfahrt des Parkplatzgeländes in bar an Parkservice-Bremen zu bezahlen.
Eine Stornierung des Vertrages bis spätestens 24 Stunden vor geplanter Ankunftszeit auf dem Parkgelände ist möglich. Parkservice-Bremen erhebt in diesem Fall keine Kosten. Bei späterer Stornierung ist der vollständige Preis vom Kunden zu bezahlen.

6. AUF DEM PARKLATZGELÄNDE

Auf dem gesamten Parkplatzgelände von Parkservice-Bremen ist das Fahren mit Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben! Mit Einfahrt auf das Parkgelände versichert der Fahrer des Pkw, dass er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und muss sie auf Verlangen vorzeigen. Soweit Markierungen für Stellplätze angebracht sind, verpflichtet sich der Kunde sein Kfz so einzuparken, dass die Markierungen nicht überschritten werden und er keinen anderen Kunden-Kfz behindert. Auf nicht separat markierten Parkflächen hat der Kunde sein Kfz so zu parken, dass andere Kunden nicht von ihm blockiert oder grob behindert werden. Bei Unklarheiten ist den Anweisungen des Personals von Parkservice-Bremen Folge zu leisten. Parkt ein Kunde so, dass er 2 oder mehr Stellplätze belegt, so wird Parkservice-Bremen ihm die zusätzlichen Stellplätze in Rechnung stellen. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die er, einer seiner Begleiter oder einer seiner Angestellten auf dem Parkplatzgelände entweder an Gütern von Parkservice-Bremen oder an Gütern eines Dritten verursacht. Entstandene Schäden sind unverzüglich Parkservice-Bremen zu melden. Auf dem Parkplatzgelände darf der Kunde keine größere Reparaturen an seinem Kfz vornehmen lassen. Das Ablassen von Betriebsstoffen jeglicher Art ist untersagt. Weiter ist auf dem Betriebsgrundstück die Lagerung von Treibstoffen und leicht entzündlichen Gegenständen jeder Art, die nicht direkt zum Betrieb des Kfz in Verwendung sind, untersagt. Bei Ermittlung des Verursachers, werden diesem die Kosten der Beseitigung, in Rechnung gestellt. Nach dem Einparken verpflichtet sich der Kunde sein Kfz ordnungsgemäß zu sichern und zu verschließen. Hat der Kunde im Anschluss an den Parkvorgang keine Beanstandungen, gilt der Parkplatz als ordnungsgemäß übergeben.

7. HAFTUNG VON PARKSERVICE-BREMEN

Die Kfz-Einstellung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr des Kunden. Parkservice-Bremen übernimmt keine Haftung für sämtliche Schäden, Vandalismus oder Diebstahl des Kfz, oder Teile davon sowie dessen Inhalte, die durch Dritte oder Naturgewalten oder höhere Gewalt verursacht wurden. Durch ständige Präsenz, das eingezäunte, sowie Videoüberwachte Gelände wird die Gefahr gemindert, aber nicht aufgehoben. Bei der Ermittlung eines Schadenverursachers versichert Parkservice-Bremen seine Unterstützung gegenüber den Behörden. Für Schäden die durch Mitarbeiter von Parkservice-Bremen verursacht wurden, übernimmt Parkservice-Bremen die Haftung durch seine Versicherung. Für Schäden die durch die Überführung am Kundenfahrzeug entstehen, haftet Parkservice-Bremen mit seiner Versicherung. Für Entstandenen Schäden an Fremdfahrzeugen haftet die Kfz Versicherung des Kunden. Mitarbeitern von Parkservice-Bremen ist es grundsätzlich nicht gestattet, das Kfz des Kunden einzuparken. Sollte ein Kunde darauf bestehen, und ein Mitarbeiter von Parkservice-Bremen verursacht in Folge dessen einen Schaden, so weist Parkservice-Bremen jegliche Haftung von sich. Grundsätzlich gilt, dass bei Uneinigkeit über den Schadenverursacher und Schadenhergang die Polizei hinzugezogen werden muss.

8. BEI ZAHLUNGSRÜCKSTÄNDEN DES KUNDEN UND GERICHTSSTAND

Wenn Parkservice-Bremen seine vertraglichen Verpflichtungen ordnungsgemäß erbracht hat, so kann die Herausgabe des geparkten Kfz an den Kunden bis zur vollständigen Bezahlung des noch nicht gezahlten Betrages verweigert werden. Dies gilt dann, wenn die Parkdauer des ursprünglich geschlossenen Vertrags von Seiten des Kunden verlängert wurde und der Kunde die Mehrkosten noch nicht bezahlt hat. Als Gerichtsstand wird Bremen vereinbart.

9. STREITSCHLICHTUNG

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie im Impressum.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Die Geschäftsführung